FISCHER & PARTNER Erotischer Reiseservice

Udo Fischer

Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB

 

Der Fischer & Partner Reiseservice vergibt an Beförderungsunter-

 nehmen, wie Reisebusunternehmen, Bahnen, Fluggesellschaften,

Reedereien  usw.  Beförderungsaufträge zur Beförderung  von Per-

sonen,  zu  einem  im Vertrag angegeben Reiseziel und wieder zu-

rück.  Die Bezahlung der Fahrtkosten erfolgt nach Rechnungsstel-

lung an die Beförderungsunternehmen.

 

Das Verhältnis zwischen Reiseservice und Kunde klärt sich

wie  folgt.

1. Angebot: Der Interessent informiert sich  über das Angebot des

Reiseveranstalters, über Internet,  Zeitung und andere Medien. Um

mit dem Reiseveranstalter in Vertragsverhandlungen zutreten,dient

Homepage und das Telefon des Reiseveranstalter

1.1. Angebotsinformationen: Die Homepage des Reiseveranstal-

ters enthält  alle  Informationen  über  die  ausgeschrieben Reisen.

Der Interessent  kann sich also  eingehend über das Angebot infor-

mieren. Weiterhin steht  dem Reiseinteressenten unter Reise- Tips

umfassendes Informationsmaterial  zum Nachlesen zur Verfügung.

 

2. Vertrag: Der Reiseinteressent  (Auftraggeber)  entscheidet sich

verbindlich für das Angebot des Reiseveranstalters,(Auftragnehmer)

indem er  eine Reise  aussucht  und im  Buchungsformular auf  der

Homepage  des  Auftragnehmers  die  nötigen  Eintragungen   vor-

nimmt. Bei telefonischer Bestellung der Reise, nimmt ein Mitarbei-

ter des Auftragnehmers die nötigen Eintragungen im Buchungsfor-

mular vor.

2.1 vorläufigen Reisevertrag: Durch das Abschicken des ausge-

füllten Buchungsformular, entsteht eine einseitige Willenserklärung

durch den Auftraggeber. Ist der  Reiseveranstalter bereit diese Wil-

lenserklärung anzunehmen,  erhält  der  Auftraggeber die innerhalb

von 36 h eine Bestätigung der Buchung. Diese ist insoweit vorläufig

solange  der Auftraggeber  die  vereinbarten  Reisekosten nicht be-

zahlt hat.

2.2 Vertragsabschluss: Der Vertrag erwirkt Rechtskraft, wenn der

Reiseveranstalter  auf  seinem  Konto,  den  Geldeingang  des vom

Auf-traggeber zu zahlenden Reisepreises, spätestens  10 Tage vor

Antritt  der  Reise  und  wenn  nichts  anderes in den Reisebeding-

ungen steht, feststellt.

 

Zahlungsbedingungen: Nach  erfolgter vorläufiger Reisebestätig-

ung, sollte  der Auftraggeber  um sich den Anspruch auf die Reise

zu erhalten, den Reisepreis auf das Konto des Reiseveranstalters

überweisen.

 

3. Ausschluss von der Reise: Sollte der Reiseveranstalter bei An-

tritt  der  Reise  feststellen,  dass die Reise von Mitreisenden nicht

aus dem im Angebot  hervorgehenden Reisegrund gebucht wurde,

sondern von Einzelnen oder Gruppen zur Teilnahme an rechts-oder

linksradikalen  Krawalldemonstrationen  bzw. zur  Ausübung krim-

mineller  Handlungen  missbraucht  werden soll,  kann  der Reise-

veranstalter  ohne   Reisekostenerstattung, diese   Personen  oder

Gruppen von der Teilnahme an der Reise ausschließen.

 

4. Stornierung der Reise: der Auftraggeber, kann die Reise nach

Zahlung des  Reisepreises  stornieren, wenn nachweislich (Attest

vom Arzt) eine  Krankheit,  den  Antritt der Reise unmöglich macht.

 Ein Todesfall in der Familie vorliegt, oder andere schwerwiegende

Gründe vorliegen, die ein Eintreten einer Reiserücktrittsversicher-

ung rechtfertigen.

4.1  Rückerstattung  des  Reisepreises: bei  den  unter  Punkt 4

aufgeführten  Möglichkeiten  der  Stornierung  ist  der  Reiseveran-

stalter  verpflichtet,  die  Zahlung  des Reisepreises durch den Auf-

traggeber voll und ohne Berechnung von Gebühren zurück zu er-

statten.

 

5. Stornierung  durch  den  Reiseveranstalter:  Der Reiseveran-

stalter, kann die Reise stornieren, wenn die kalkulierte Mindestteil-

nehmerzahl am Buchungsschlusstag nicht erreicht wird.

Wenn durch die Witterungsbedingungen eine sichere Durchführung

der Reise nicht gewährleistet werden kann.

5.1 Rückerstattung  des  Reisepreises: In  beiden  Fällen  ist der

vom  Auftraggeber  gezahlte Reisepreis,  sofort  und ohne  Berech-

nung von Gebühren, an den Auftraggeber zurück zu erstatten.

 

6.  Haftung  des  Auftraggebers:  Der Reiseveranstalter kann den

Auftraggeber haftbar machen,  wenn d as Verhalten des Auftragge-

bers  bei  der  Reise  ungebührlich  ist  und  der  Reiseveranstalter,

durch  das  Verhalten  des Auftraggebers wirtschaftlichen Schaden

 nimmt.

 

7.Haftungsausschluss: Für   Reiseverzögerungen, deren Ursache

im hohen Verkehrsaufkommen, schlechter Witterung oder schlep-

pender Grenzabfertigung liegen, kann weder der Reiseveranstalter,

 noch  das  mit  der Durchführung der Fahrt betraute Unternehmen

 vom Auftraggeber in Haftung genommen werden.

Weiterhin besteht Haftungsausschluss, wenn ein Teilnehmer trotz

bestehenden Lokalverbotes, sich über die Reisegruppe Zugang in

einen Club verschaffen möchte, der gegen seine die Person ein Lo-

kalverbot  ausgesprochen  hat.  Dieser  Teilnehmer  hat keinen An-

spruch  auf  Rückerstattung   des  gezahlten  Reisepreises, wenn

ihm  auch  mit  der  Reisegruppe der Zugang in den Club verweigert

 wird.

 

8. Diskretion: Das Fotografieren, Filmen sowie die Herstellung

 von Tonaufzeichnungen  von  der Reisegruppe  die eine Erotik-

reise unternimmt, ist strengstens untersagt! Es sei denn, alle

Reise-teilnehmer stimmen solchen Aufzeichnungen ausdrücklich

und unter bestimmten Umständen zu.

Bei Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung wird eine Konven-

tionalstrafe von 10.000,00 € fällig. Außerdem ergeht Strafanzeige

wegen Verletzung das Urheberrechtes an der eigenen Person.

 

Weitere Reiseausschlüsse:  angetrunkene  Personen werden auf

der Hinfahrt nicht befördert.

 

Schlussbestimmung: Das  Busunternehmen hat  von uns die An-

weisung  bei  einfachen  Reisen   auf  der  Hinfahrt  keine alkohol-

ischen Getränke zu verkaufen. Bei Pauschalreisen ist das im klei-

nen vorher festgelegten Maß möglich.

 

Nightexpress to the Dreamgirls
Fischer und Partner
Erotischer Reisedienst
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34376 Immenhausen

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