FISCHER & PARTNER Erotischer Reiseservice
Udo Fischer
Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
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Der Fischer & Partner Reiseservice vergibt an Beförderungsunter- nehmen, wie Reisebusunternehmen, Bahnen, Fluggesellschaften, Reedereien usw. Beförderungsaufträge zur Beförderung von Per- sonen, zu einem im Vertrag angegeben Reiseziel und wieder zu- rück. Die Bezahlung der Fahrtkosten erfolgt nach Rechnungsstel- lung an die Beförderungsunternehmen.
Das Verhältnis zwischen Reiseservice und Kunde klärt sich wie folgt. 1. Angebot: Der Interessent informiert sich über das Angebot des Reiseveranstalters, über Internet, Zeitung und andere Medien. Um mit dem Reiseveranstalter in Vertragsverhandlungen zutreten,dient Homepage und das Telefon des Reiseveranstalter 1.1. Angebotsinformationen: Die Homepage des Reiseveranstal- ters enthält alle Informationen über die ausgeschrieben Reisen. Der Interessent kann sich also eingehend über das Angebot infor- mieren. Weiterhin steht dem Reiseinteressenten unter Reise- Tips umfassendes Informationsmaterial zum Nachlesen zur Verfügung.
2. Vertrag: Der Reiseinteressent (Auftraggeber) entscheidet sich verbindlich für das Angebot des Reiseveranstalters,(Auftragnehmer) indem er eine Reise aussucht und im Buchungsformular auf der Homepage des Auftragnehmers die nötigen Eintragungen vor- nimmt. Bei telefonischer Bestellung der Reise, nimmt ein Mitarbei- ter des Auftragnehmers die nötigen Eintragungen im Buchungsfor- mular vor. 2.1 vorläufigen Reisevertrag: Durch das Abschicken des ausge- füllten Buchungsformular, entsteht eine einseitige Willenserklärung durch den Auftraggeber. Ist der Reiseveranstalter bereit diese Wil- lenserklärung anzunehmen, erhält der Auftraggeber die innerhalb von 36 h eine Bestätigung der Buchung. Diese ist insoweit vorläufig solange der Auftraggeber die vereinbarten Reisekosten nicht be- zahlt hat. 2.2 Vertragsabschluss: Der Vertrag erwirkt Rechtskraft, wenn der Reiseveranstalter auf seinem Konto, den Geldeingang des vom Auf-traggeber zu zahlenden Reisepreises, spätestens 10 Tage vor Antritt der Reise und wenn nichts anderes in den Reisebeding- ungen steht, feststellt.
Zahlungsbedingungen: Nach erfolgter vorläufiger Reisebestätig- ung, sollte der Auftraggeber um sich den Anspruch auf die Reise zu erhalten, den Reisepreis auf das Konto des Reiseveranstalters überweisen.
3. Ausschluss von der Reise: Sollte der Reiseveranstalter bei An- tritt der Reise feststellen, dass die Reise von Mitreisenden nicht aus dem im Angebot hervorgehenden Reisegrund gebucht wurde, sondern von Einzelnen oder Gruppen zur Teilnahme an rechts-oder linksradikalen Krawalldemonstrationen bzw. zur Ausübung krim- mineller Handlungen missbraucht werden soll, kann der Reise- veranstalter ohne Reisekostenerstattung, diese Personen oder Gruppen von der Teilnahme an der Reise ausschließen.
4. Stornierung der Reise: der Auftraggeber, kann die Reise nach Zahlung des Reisepreises stornieren, wenn nachweislich (Attest vom Arzt) eine Krankheit, den Antritt der Reise unmöglich macht. Ein Todesfall in der Familie vorliegt, oder andere schwerwiegende Gründe vorliegen, die ein Eintreten einer Reiserücktrittsversicher- ung rechtfertigen. |
4.1 Rückerstattung des Reisepreises: bei den unter Punkt 4 aufgeführten Möglichkeiten der Stornierung ist der Reiseveran- stalter verpflichtet, die Zahlung des Reisepreises durch den Auf- traggeber voll und ohne Berechnung von Gebühren zurück zu er- statten.
5. Stornierung durch den Reiseveranstalter: Der Reiseveran- stalter, kann die Reise stornieren, wenn die kalkulierte Mindestteil- nehmerzahl am Buchungsschlusstag nicht erreicht wird. Wenn durch die Witterungsbedingungen eine sichere Durchführung der Reise nicht gewährleistet werden kann. 5.1 Rückerstattung des Reisepreises: In beiden Fällen ist der vom Auftraggeber gezahlte Reisepreis, sofort und ohne Berech- nung von Gebühren, an den Auftraggeber zurück zu erstatten.
6. Haftung des Auftraggebers: Der Reiseveranstalter kann den Auftraggeber haftbar machen, wenn d as Verhalten des Auftragge- bers bei der Reise ungebührlich ist und der Reiseveranstalter, durch das Verhalten des Auftraggebers wirtschaftlichen Schaden nimmt.
7.Haftungsausschluss: Für Reiseverzögerungen, deren Ursache im hohen Verkehrsaufkommen, schlechter Witterung oder schlep- pender Grenzabfertigung liegen, kann weder der Reiseveranstalter, noch das mit der Durchführung der Fahrt betraute Unternehmen vom Auftraggeber in Haftung genommen werden. Weiterhin besteht Haftungsausschluss, wenn ein Teilnehmer trotz bestehenden Lokalverbotes, sich über die Reisegruppe Zugang in einen Club verschaffen möchte, der gegen seine die Person ein Lo- kalverbot ausgesprochen hat. Dieser Teilnehmer hat keinen An- spruch auf Rückerstattung des gezahlten Reisepreises, wenn ihm auch mit der Reisegruppe der Zugang in den Club verweigert wird.
8. Diskretion: Das Fotografieren, Filmen sowie die Herstellung von Tonaufzeichnungen von der Reisegruppe die eine Erotik- reise unternimmt, ist strengstens untersagt! Es sei denn, alle Reise-teilnehmer stimmen solchen Aufzeichnungen ausdrücklich und unter bestimmten Umständen zu. Bei Zuwiderhandlung gegen diese Bestimmung wird eine Konven- tionalstrafe von 10.000,00 € fällig. Außerdem ergeht Strafanzeige wegen Verletzung das Urheberrechtes an der eigenen Person.
Weitere Reiseausschlüsse: angetrunkene Personen werden auf der Hinfahrt nicht befördert.
Schlussbestimmung: Das Busunternehmen hat von uns die An- weisung bei einfachen Reisen auf der Hinfahrt keine alkohol- ischen Getränke zu verkaufen. Bei Pauschalreisen ist das im klei- nen vorher festgelegten Maß möglich.
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Telefon: 0 56 73 - 99 54
697 |
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